In diesem sehr informativen Artikel der Zeitung „Der Tagesspiegel“ wird die häufige Verschreibung von Antidepressiva sehr kritisch bewertet und darauf hingewiesen, dass in einer Studie von Gartlehner bei einer bestimmten Depressionsschwere eine kognitive Verhaltenstherapie genauso wirksam war wie die Verabreichung eines Antidepressivums. Erwartungsgemäß war die kognitive Verhaltenstherapie dabei deutlich nebenwirkungsärmer.
Trotz der in diesem Zeitungsartikel dargestellten Fakten sind Antidepressiva für diejenigen Patienten, die ebensogut mit kognitiver Verhaltenstherapie zu behandeln wären, dennoch leider oftmals die erste Wahl. Gerade in Ballungsräumen ist die Versorungssituaiton schwierig und es ist für Kassenpatienten erfahrungsgemäß oftmals nicht möglich, kurzfristig eine kognitive Verhaltenstherapie zu beginnen.
In zahlreichen Studien und Metaanalysen wurden eine mindestens genauso gute, manchmal sogar bessere Wirkung, für die interpersonelle Psychotherapie (IPT) nachgewiesen, wobei hier die Behandlungsdauer im Vergleich zur kognitiven Verhaltenstherapie in der Regel deutlich kürzer ist. Leider wird auch dieses hocheffiziente und nebenwirkungsarme Verfahren in Deutschland nicht von den Kassen übernommen, so dass es überwiegend nur Kassenpatienten oder privatversicherten Patienten, die als Selbstzahler auftreten, zur Verfügung steht.